Rechtsprechung
   VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,62881
VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862 (https://dejure.org/2009,62881)
VG München, Entscheidung vom 23.10.2009 - M 24 K 08.4862 (https://dejure.org/2009,62881)
VG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - M 24 K 08.4862 (https://dejure.org/2009,62881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,62881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr; Sonderflughafen; Planrechtfertigung; Dauerschallpegel; Bewegungskontingent; Lärmgutachten; passiver Schallschutz; Außenwohnbereichsentschädigung; Zumutbarkeitsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Eine parzellenscharfe Lärmermittlung oder Einzelpunktbetrachtung ist erst für die Ermittlung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung erforderlich (ähnlich: HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, 11 B 254/08.T, juris RdNr. 201).

    Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 2 und RdNr. 166).

    Gleichwohl konnte sich die Behörde im Übrigen an den Regelungen des Gesetzes orientieren (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 3 und RdNrn. 172 ff.).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst im Umfeld von Verkehrsflughäfen die mit der Anlage oder Erweiterung verbundene Zunahme der Luftschadstoffbelastung dem Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses nicht entgegen stand (HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 423 ff., B...-S...; OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, Düsseldorf).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Dabei unterliegt die richtige Auswahl und Anwendung der Vorschriften und Regelwerke zur Lärmermittlung der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, 4 C 51/89, juris RdNrn. 265 f., Flughafen München).

    Das Gebot der Bewältigung aller erheblichen Probleme durch eine gerechte - planerisch gestaltende - Abwägung beschränkt sich nicht allein auf "unzumutbaren" Fluglärm im dem Sinne, wie er in der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 2 LuftVG entwickelt worden und durch die sog. fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle nach unten hin abgegrenzt ist (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., RdNr. 187, Flughafen ...).

    Die Festlegung dieser Werte liegt nicht im fachplanerischen Ermessen der Behörde, sondern ist, soweit sie nicht bereits gesetzlich festgelegt sind, vom Gericht in vollem Umfang zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., RdNrn. 265 f.), wobei es ggf. auch von anderen Werten auszugehen hat.

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Die dort enthaltenen Vorgaben sind keine durch das Luftverkehrsgesetz verfolgten Ziele (HessVGH, Urt. v. 17.6.2008, 11 C 2089/07.T, juris RdNr. 37) und können allenfalls im Rahmen der Abwägung von Bedeutung sein.

    Den Gerichten steht eine Überprüfung von fachplanungsrechtlichen Verkehrsprognosen nur insoweit zu, als es um die zutreffende Ermittlung des zu Grunde gelegten Sachverhalts, die Frage der geeigneten Methodik und die Frage einer einleuchtenden Begründung des Ergebnisses geht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20.4.2005, NVwZ 2005, 933, 936; HessVGH, Urt. v. 17.6.2008, a.a.O., RdNr. 48).

    Schließlich ist weder in der AzB 99 noch in den an sie anknüpfenden Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes (vgl. Anlage zu § 3 FLärmSchG) die 100%-zu-100%-Verteilung vorgesehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 1.4.2009, a.a.O., RdNrn. 33 f.; vorangeg. HessVGH, Urt. v. 17.6.2008, a.a.O., RdNrn. 142, 145 f.).

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Vielmehr ist die AzB-L im Gegensatz zur AzB gerade geeignet, den Fluglärm bei weniger als 100.000 Flugbewegungen nicht zu unterschätzen (vgl. HessVGH, Urt. v. 6.8.2002, 2 A 828/01 u.a.,.juris RdNr. 53) und kommt damit dem Kläger zugute.

    So führen bestimmte Abweichungen von der vorgegebenen Flugroute zur Unterschätzung der Lärmbelastung, andere wiederum zu ihrer Überschätzung und damit in der Summe zu einem Ausgleich (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 697 und Urt. v. 6.8.2002, a.a.O., juris RdNr. 55).

    Sollten Piloten im Einzelfall von den Vorgaben der Flugsicherung abweichen oder ihre Verpflichtung zur Lärmminderung aus § 29b Abs. 1 Satz 1 LuftVG nicht erfüllen, kann dies nicht der Beigeladenen angelastet werden und zu einer Einschränkung der Betriebsgenehmigung führen (HessVGH, Urt. v. 6.8.2002, a.a.O., RdNr. 55).

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Klagen Drittbetroffener gegen eine Maßnahme der Fachplanung ist der des Erlasses der angefochtenen Behördenentscheidung (BVerwG in st. Rspr., vgl. etwa Beschl. v. 1.4.2009, 4 B 61/08, juris RdNr. 20; Urt. v. 12.3.2008, 9 A 3/06, juris RdNr. 63).

    Die Festlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf den Erlass der Änderungsgenehmigung verbietet nicht die Heranziehung nachträglich entstandener Beweismittel (BVerwG, Urt. v. 1.4.2009, a.a.O., RdNrn. 20 f.), wie beispielsweise der nachträglichen Lärmberechnungen des TÜV-... vom 2. und 17. Juli sowie 28. September 2009.

    Schließlich ist weder in der AzB 99 noch in den an sie anknüpfenden Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes (vgl. Anlage zu § 3 FLärmSchG) die 100%-zu-100%-Verteilung vorgesehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 1.4.2009, a.a.O., RdNrn. 33 f.; vorangeg. HessVGH, Urt. v. 17.6.2008, a.a.O., RdNrn. 142, 145 f.).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Gegenüber einem Berechnungsverfahren bestünden nur dann rechtliche Bedenken, wenn es die Wirklichkeit völlig unzulänglich abbilden würde (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, 11 C 227/08.T u.a., juris RdNr. 697), was hier nicht der Fall ist.

    So führen bestimmte Abweichungen von der vorgegebenen Flugroute zur Unterschätzung der Lärmbelastung, andere wiederum zu ihrer Überschätzung und damit in der Summe zu einem Ausgleich (HessVGH, Urt. v. 21.8.2009, a.a.O., RdNr. 697 und Urt. v. 6.8.2002, a.a.O., juris RdNr. 55).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Den Gerichten steht eine Überprüfung von fachplanungsrechtlichen Verkehrsprognosen nur insoweit zu, als es um die zutreffende Ermittlung des zu Grunde gelegten Sachverhalts, die Frage der geeigneten Methodik und die Frage einer einleuchtenden Begründung des Ergebnisses geht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20.4.2005, NVwZ 2005, 933, 936; HessVGH, Urt. v. 17.6.2008, a.a.O., RdNr. 48).

    "Lärmbetroffene können beanspruchen, dass ihre Lärmschutzbelange mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit den für das Vorhaben angeführten Belangen in einen Ausgleich gebracht werden, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. Urteile vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 BVerwGE 123, 261 und vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 279).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Zwar ist die Länge eines Prognosezeitraums gesetzlich nicht festgelegt; allerdings geht die Rechtsprechung sowohl im Luftverkehrs- als auch im sonstigen Fachplanungsrecht von einem regelmäßig einzuhaltenden Zeitraum von etwa zehn Jahren aus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.6.2009, 8 CS 08.818, BA S. 4, unter Verweis auf BayVGH, Urt. v. 28.9.2006, 8 A 05.40032 u.a., juris RdNr. 84 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, 9 B 41/04, juris RdNrn. 20 ff. zur Prognose von Schienenverkehr auf planfestgestellter Strecke).

    Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht zum Prognosehorizont ausdrücklich nur fest, dass eine Verkehrsprognose, die zur Grundlage der Bewältigung der aufgeworfenen Lärmschutzaspekte gemacht wird, dann nicht mehr ausreicht, wenn im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bereits verlässlich absehbar ist, dass das Vorhaben zum Prognosezeitpunkt noch nicht fertig gestellt und in Betrieb genommen sein wird (BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, a.a.O., RdNr. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Der gerichtlichen Prüfung ist dann die behördliche Entscheidung zugrunde zu legen, die sie durch die jeweiligen Ergänzungen erhalten hat, weil nur in einer Gesamtschau festgestellt werden kann, was erlaubt ist und ggf. von der Umgebung hingenommen werden muss (OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, 20 D 134/00.AK juris Ls. 1 u. RdNr. 7).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst im Umfeld von Verkehrsflughäfen die mit der Anlage oder Erweiterung verbundene Zunahme der Luftschadstoffbelastung dem Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses nicht entgegen stand (HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 423 ff., B...-S...; OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, Düsseldorf).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Auszug aus VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862
    Im Übrigen werden Drittbetroffene nicht allein dadurch in ihren Rechten verletzt, dass statt eines Planfeststellungsverfahrens ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde (VGH BW, Urt. v. 4.6.2002, 8 S 460/01, juris Ls. 3 und RdNr. 32), denn in beiden Verfahren ist im Rahmen der Abwägung insbesondere zu prüfen, ob der Schutz der Anwohner vor Lärm angemessene Berücksichtigung gefunden hat.

    Nicht der Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate wird dabei abgebildet, sondern ein Durchschnittstag bei ausschließlichem Flugbetrieb in Richtung 22 oder 04 (vgl. für Sonderflughafen Lahr: VGH BW, Urt. v. 4.6.2002, 8 S 460/01, juris Ls. 10 u. RdNr. 60; für Sonderflughafen H...-F...: OVG H..., Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris RdNrn. 291 bis 293; für Flughafen B...-S...: BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNr. 336).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 12.95

    Unterlassen einer erforderlichen Anhörung durch die Planfeststellungsbehörde

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 8 A 05.40032

    Klagen gegen Nachtflugregelung des Flughafens München erfolglos - vollständige

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 50.07

    Anspruch auf Gewährung passiven Lärmschutzes wegen vom Frankfurter Flughafen

  • BVerwG, 20.01.2009 - 4 B 45.08

    Nachbarklage gegen eine erteilte luftrechtliche Genehmigung für die Erweiterung

  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018

    Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos

  • BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952

    Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer

  • VG München, 17.02.2005 - M 24 K 04.2820
  • VG München, 16.03.2009 - M 24 S 08.4953

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; Schallschutzmaßnahmen;

  • VG München, 15.10.2009 - M 24 K 08.4960

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; anerkannter

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 46.07

    Gebotenheit einer Gesamtlärmbetrachtung bei drohenden Lärmbelästigungen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 9/06

    Aufhebung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelungen für das

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 8 AS 08.40008

    Vorläufiger Rechtsschutz; fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Abwägung;

  • VG Würzburg, 05.04.2019 - W 10 K 16.1198

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung für Sonderlandeplatz

    Die Planrechtfertigung liegt vor, wenn der von dem Luftfahrtunternehmer geltend gemachte Luftverkehrsbedarf besteht und die Änderung des Platzes geeignet und vernünftigerweise geboten ist, diesen Bedarf zu decken; das LuftVG soll die Anlegung, die Änderung und den Betrieb von Flugplätzen ermöglichen, wovon ein privater Sonderlandeplatz als Infrastruktureinrichtung des Luftverkehrs erfasst ist (BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 46; U.v. 9.11.2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 33 f.; BayVGH, U.v. 2.12.2005 - 20 A 04.40040 - juris Rn. 58 ff.; VG München, U.v. 23.10.2009 - M 24 K 08.4862 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht